Sicherheit auf dem Schulweg – Unfallverhütung im Sportunterricht
Was die Schulwegsicherheit unserer Schüler betrifft, bitte ich Folgendes zu beachten: Die Busse, welche die beiden Haltestellen an der Schule anfahren, benötigen unbedingt die ausgewiesenen Halteflächen. Lassen Sie deshalb Ihr Kind, wenn Sie es mit dem PKW zur Schule bringen bzw. von dort abholen, bitte auf keinen Fall an den Busparkbuchten aus- oder einsteigen. Steuern Sie bitte auch nicht den Lehrerparkplatz an, da es auch hier immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Beachten Sie bitte auch die durch die Bausituation bedingten verkehrstechnischen Einschränkungen im Bereich des Gymnasiums, insbesondere im Bereich der Sporthalle.
Bei Schul- bzw. Schulwegunfällen ist in jedem Fall das Sekretariat zu informieren, damit der Unfall der zu-ständigen Stelle angezeigt werden kann. Die Arztkosten werden dann von der Kommunalen Unfallversiche-rung Bayern (KUVB) bezahlt. Um Sie bei der Abrechnung von Heilkosten bei Schulunfällen vor unnötigem Schriftwechsel mit Krankenkassen usw. zu bewahren, bitte ich zu Beginn der Behandlung den jeweiligen Arzt ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt.
Zur Verhütung von Unfällen ist im Sportunterricht das Tragen von Schmuckgegenständen nicht erlaubt.