Übertritt, Aufnahme in höhere Jahrgangsstufen
Übertritt in die fünften Jahrgangsstufe
Von der vierten Jahrgangsstufe Grundschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (Übertrittszeugnis)
- bis 2,33: Übertritt uneingeschränkt möglich
- 2,66 oder schlechter: Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht (bei den Noten 4 und 4 entscheidet der Elternwille)
Von der fünften Jahrgangsstufe Mittelschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch und Mathematik (Jahreszeugnis):
- bis 2,0: Übertritt uneingeschränkt möglich
Von der fünften Jahrgangsstufe Realschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch und Mathematik (Jahreszeugnis):
- bis 2,5: Übertritt uneingeschränkt möglich
Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Kind am 30. Juni nach Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.
Übertritt in die sechste Jahrgangsstufe
Von der fünften Jahrgangsstufe Mittelschule:
Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit
Von der fünften Jahrgangsstufe Realschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis)
- bis 2,00 und Bescheinigung der Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums: Übertritt uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit
Von der sechsten Jahrgangsstufe Realschule:
Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis)
- bis 2,00 und Bescheinigung der Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums: Übertritt uneingeschränkt möglich
- in allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind am 30. Juni nach Beginn des Schuljahres das 13. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.
Aufnahme in die siebte oder eine höhere Jahrgangsstufe
- Die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus. Die grundsätzliche Eignung für das Gymnasium und eine Altersbeschränkung sind dabei zu berücksichtigen.
- Für Realschülerinnen und -schüler besteht nach dem Bestehen der Mittleren Reife mit besonders guten Notenschnitten im Abschlusszeugnis die Möglichkeit, auch ohne Aufnahmeprüfung auf ein Gymnasium überzutreten. Die genauen Vorraussetzungen müssten in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden.
- Schüler eines Gymnasiums, denen die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Jahrgangsstufe versagt wurde, dürfen im nächstfolgenden Schuljahr nicht zur Aufnahmeprüfung für diese Jahrgangsstufe eines Gymnasiums zugelassen werden.
- Bei Schülern, die ein Gymnasium verlassen haben und später wieder eintreten wollen, darf es zu keiner Verkürzung der ordnungsgemäßen Ausbildungszeit kommen.
- Die Aufnahmeprüfung findet in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt und wird schriftlich ggf. mündlich oder praktisch durchgeführt. Schriftliche Arbeiten sind in den Kernfächern anzufertigen, eine mündliche Prüfung erstreckt sich auf alle Vorrückungsfächer. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter.
- Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Sie dauert in der Regel bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Über das Bestehen der Probezeit entscheidet der Schulleiter auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Aus besonderen Gründen, z. B. längere Krankheit während der Probezeit, kann diese auch über das Zwischenzeugnis hinaus verlängert werden.
Anmeldung
Anmeldetermin: 08. - 12. Mai 2023
Sie melden Ihr Kind im Sekretariat der Schule an.
Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch von 8:30 - 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 - 12:00 Uhr
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
a, Übertrittszeugnis im Original (dieses verbleibt an unserer Schule).
b, Geburtsurkunde bzw. Abstammungsurkunde
Sie entscheiden, ob ihr Kind den Religions- oder Ethikunterricht besuchen wird.
Die Schülerinnen und Schüler aus den fünften Klassen an Real- und Mittelschulen, die zum Halbjahr die oben genannten Übertrittsbedingungen erfüllen, geben in der angegebenen Zeit eine Voranmeldung ab. Dazu wird das Halbjahreszeugnis im Original benötigt.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5, die erst im Jahreszeugnis die geforderten Durchschnitte erreicht haben, können sich ebenfalls mit dem Jahreszeugnis anmelden.
Probeunterricht
Falls Ihr Kind den Schnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde nicht erreicht hat, Ihr Kind aber dennoch auf das Gymnasium wechseln möchte, muss es den Probeunterricht besuchen.
Auch in diesem Fall muss Ihr Kind rechtzeitig (zu den angegebenen Terminen, s. o.) am Gymnasium angemeldet werden!
Der Probeunterricht findet in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.
Termine: 16, 17. und 18. Mai 2023 jeweils von 8:30 bis 11:30 Uhr
Am ersten und zweiten Tag finden jeweils schriftliche Prüfungen in den beiden Fächern statt, am dritten Tag ein Unterrichtsgespräch in beiden Fächern.
Der Probeunterricht ist bestanden, wenn mindestens die Noten 3 und 4 erreicht worden sind. Falls die Noten zweimal 4 betragen, können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Kind auf das Gymnasium übertritt oder nicht.