Individuelle Lernzeitverkürzung (ILV)

Im § 34a GSO hat das Kultusministerium im neuen neunjährigen Gaymnsium die Möglichkeit eingeräumt, dass begabte und leistungsbreite Schülerinnen und Schüler ihre Lernzeit verkürzen und die 11. Jahrgangsstufe auslassen können. Wenn sich genügend Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 dafür anmelden, können in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in Rahmen der Ressourcen der Schule Förder- und Begleitmodule eingerichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler können dann von der Jahrgangsstufe 10 in die Q12 auf Probe eintreten. Das ganze Verfahren wird durch eine intensive Beratung begleitet. Wenn Sie sich als Erzeihungsberechtigte dafür interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf, um ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.